Impressum & Datenschutz
Impressum
Hausmann & Stängl Architekten PartG mbB
Äußere Buchleuthenstr. 52
86700 Kaufbeuren
T +49 (0) 176 / 47723097
E E-Mail anzeigen
Vertretungsberechtigte Partner:
Dipl.-Ing. (FH) Architektin Stefanie Stängl
Dipl.-Ing. (FH) Architekt Matthias Hausmann
Berufsbezeichnung: Architektin / Architekt
Kammer: Bayerische Architektenkammer (ByAK)
- Architektenlisten-Nr. 185.743
- Architektenlisten-Nr. 183.542
Berufsrechtliche Regelungen: Bayerisches Architektengesetz (BayArchG)
Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Verantwortliche Stelle
Hausmann & Stängl Architekten PartG mbB
Äußere Buchleuthenstr. 52
86700 Kaufbeuren
Kontaktaufnahme
Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, werden Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Rechte der betroffenen Personen
Sie haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung. Außerdem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Visualisierungen
Sämtliche im Rahmen der Planung erstellten Visualisierungen, Renderings, Animationen sowie KI-gestützte
Bilddarstellungen dienen ausschließlich der Veranschaulichung des jeweiligen Planungsstandes.
Grundlage der Darstellungen ist das zum Zeitpunkt der Erstellung vorhandene digitale Planungsmodell.
Die Visualisierungen stellen keine verbindliche Beschaffenheitsvereinbarung oder Garantie hinsichtlich der
späteren Ausführung dar. Insbesondere können Materialien, Oberflächen, Farben, Lichtverhältnisse, Vegetation,
Möblierung, Ausstattungsdetails sowie sonstige gestalterische Elemente von der späteren Ausführung abweichen.
Soweit für die Erstellung künstliche Intelligenz oder vergleichbare automatisierte Bildgenerierungsverfahren
eingesetzt werden, können einzelne Bildinhalte durch das System interpretiert oder ergänzt werden. Maßgeblich
für Planung, Genehmigung und Ausführung sind ausschließlich die freigegebenen Planunterlagen,
Leistungsbeschreibungen sowie die vertraglich vereinbarten Ausführungsunterlagen.